Aktuelle Urteile
Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
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Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen...
Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen im Chatroom
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und...
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nich...
Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig
Das Landgericht hat die Tat lediglich als "einfache" Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) gewertet. Eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts hat das Landgericht bereits mangels jeglichen Anhalts für einen auch nur bedingten Tötungsvorsatz ausgeschlossen. Auch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) hat es mangels Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges verneint.
Gegen dieses Urteil haben die Angeklagte, die leibliche Mutter des Mädchens als Nebenklägerin sowie die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Schuldspruch des angefochtenen Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft dahin geändert, dass die Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in der Tatalternative des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB schuldig ist. Diese Vorschrift erfasst das Beibringen von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, die im konkreten Fall die Eigenschaft eines Giftes haben. Dies hat der Senat auch für an sich unschädliche Stoffe des täglichen Bedarfs (hier: Kochsalz) bejaht, wenn ihre Beibringung mit der konkreten Gefahr einer erheblichen Körperschädigung verbunden ist. Im Übrigen hat der Senat die Revisionen verworfen.
Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05
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